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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und sonstige Sach- und Dienstleistungen

 

"Powerstationrent" ist eine Marke der SRCMedia UG.

Geltung der Bedingungen

Leistungen des Unternehmens SRCMedia UG (nachfolgend Vermieter) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vertragsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt.

 

DIE MIETSACHE IST EIGENTUM DER SRCMedia UG.

 

Voraussetzungen

Der/die Mieter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Pass (bei Pass, mit Meldebestätigung) sein und diesen dem Vermieter bei Mietantritt im Original vorzulegen hat. Alternative 120% des Neukaufpreises als Kaution.

 

1. Reservierung, Rücktritt und Kündigung

Sie können persönlich, schriftlich, per Reservierungsformular oder telefonisch buchen. Wir erstellen dann gemeinsam ein Angebot für Sie. Die Reservierung kommt mit einer schriftlichen oder elektronischen ( z.b. Email ) Terminvereinbarung bzw. eine Auftragsbestätigung durch den Vermieter zustande.

 

Der Mieter hat das Recht, jederzeit vor dem Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten. Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:

Rücktritt bis 7 Tage vor dem 1. Miettag = 10 %

Rücktritt bei weniger als 7 Tagen vor dem 1. Miettag = 30 %

Rücktritt bei weniger als 3 Tagen vor dem 1. Miettag = 50 %

 

Wird der Mietgegenstand nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung der Anzahlung. Differenzkosten werden in Rechnung gestellt und sind sofort zahlbar. Bei Rückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen bzw. wird nicht zurückerstattet.

 

Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Reservierungen in Ausnahmefällen zu stornieren. Der Vertrag kann vom Vermieter ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters wesentlich verschlechtert haben, wenn der Mieter die Mietgegenstände vertragswidrig gebraucht, wenn der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug gerät oder wenn höhere Gewalt eintritt, die die Leistungserbringung durch den Vermieter unmöglich macht.

 

2. Die Zahlungsbedingungen und die Preise

Alle Preise sind in Euro (€) zzgl. MwSt angegeben.

 

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der Preisliste des Vermieters. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgehalten, gilt der Mietpreis für die im Vertrag angegebene voraussichtliche Mietdauer.

 

Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

3. Zahlungsweise

Nach der Erteilung einer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Terminbestätigung durch den Vermieter ist der Mieter verpflichtet, innerhalb 2 Tagen eine Anzahlung von 50-100% des Mietpreise zu leisten (in bar, per Banküberweisung oder per Paypal) und den vereinbarten Restbetrag bei Mietantritt in bar, per Banksofortüberweisung oder per Paypal. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die Vereinbarung gebunden.

 

Bezahlung via PayPal: Von Vermieter ist es ausdrücklich erwünscht, über „Freunde & Familie“ zu bezahlen. Die Zahlung über „Business“ wird auch akzeptiert, die entstehenden Kosten (siehe dazu PayPal Gebühren) trägt dann der Mieter, der entsprechende Betrag wird bei der Rückzahlung einbehalten.

 

4. Kaution

Bei Übergabe muss eine Kaution in bar per Überweisung oder per Paypal hinterlegt werden. Die Kaution wird im Mietvertrag bestätigt. Wird der Mietgegenstand unbeschädigt, vollständig, sauber zurück gegeben, wird die Kaution komplett zurückerstattet.

 

5. Pflichten des Vermieters

Der Vermieter weist vor Übergabe den Mieter in die grundlegenden Funktionen und Bedienungen ein. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben angegebenen Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur uneingeschränkten Nutzung zu überlassen. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter unverzüglich mitzuteilen, wenn die gemietete Veranstaltungstechnik am Tag der Vermietung nicht zu Verfügung steht.

 

6. Vertragslaufzeit

Der Vertrag wird auf eine bestimmte Zeit geschlossen und ist vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hier- von unberührt.

 

7. Übergabe und Rückgabe

Abholung und Rückgabevereinbarungen sind verbindlich und ohne gesonderte Aufforderung an den Vermieter zurückzugeben. Übergabeort ist auch der Rückgabeort wenn nicht anders vereinbart. Ist eine Anlieferung durch den Vermieter vereinbart worden, erfolgt diese grundsätzlich zu ebener Erde und hinter die erste abschließbare Tür.

 

Soweit nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, schuldet der Vermieter weder Aufbau noch Inbetriebnahme des Mietgegenstandes.Bei Abholung durch den Vermieter hat der Kunde die Mietgegenstände zu ebener Erde und sortiert bereitzustellen. Verzögert sich die Rückgabe um mehr als 15 Minuten ist der Vermieter telefonisch davon in Kenntnis zu setzen. Bei Rückgabeverzögerung von mehr als 30 Minuten wird dem Mieter 10% der Kaution in Rechnung gestellt, bei mehr als 2 Stunden 30 % der Kaution, beziehungsweise werden eventuell entfallene Mieteinnahmen in Rechnung gestellt. Die Mietgegenstände sind vollzählig, geordnet und im sauberen Zustand zurückzugeben.

 

Die Rückgabepflicht erstreckt sich auch auf defektes Mietzubehör, die Mietsache bleibt Eigentum der SRCMedia UG. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter die durch Unbrauchbarkeit der defekten Mietsache auftretenden Verdienstausfälle zu erstatten. Verweigert der Mieter die Rückgabe (z.b. Vertragsende) der Mietsache, verlängert sich der Mietvertrag bis zur Rückgabe vollständigen weiter mit den schriftlichen vereinbarten (Tages)-Mietpreis bzw. nach aktueller Mietpreisliste und außerdem wird dies zur Anzeige gebracht.

 

Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die vom Vermieter erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt der Vermieter nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb von zwei Werktagen vor.

Erscheint der Mieter nach 48 Stunden nicht zur vereinbarten Rückgabe des Equipments, betrachtet die SRC Media UG das fehlende Equipment als gestohlen und es wird Anzeige wegen Betrug gem. § 263 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Unterschlagung gem. §246 StGB bei der Polizei erstattet. Der Gesetzgeber sieht hier ein Höchststrafmaß von 10 Jahren Gefängnis vor. Zusätzlich geben wir die Forderung über den gesamten Equipmentwert zuzüglich Verspätungsgebühr an unseren weltweit agierenden Inkassopartner. Die Forderung wird bis zur Gerichtsvollziehung und Titelerwirkung durchgesetzt.

 

8. Beschädigungen, Verlust und/oder Beschlagnahmung

Sobald der Mieter die Mietsache angenommen hat, haftet der Mieter für alle Schäden oder Verluste mit Kosten bis hin zum Wiederbeschaffungswert (Neukaufpreis) und der Wiederbeschaffungskosten der Mietsache.

 

Für folgende Schäden haftet der Mieter: Schäden, welche durch den eigenen Transport entstehen, welche durch nicht Beachtung der Sicherheitshinweise entstehen, welche durch nicht zweckmäßige Verwendung entstehen und welche durch Dritte oder höhere Gewalt entstehen. Der Verlust der Mietsache, ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl der Mietsache, ist erst einmal unverzüglich bei der Polizei Anzeige zu erstatten und dann dies dem Vermieter mitzuteilen und nachzuweisen.

 

Bei Beschlagnahmung durch die Polizei-, Ordnungsbehörden ist dem Vermieter auch unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Die Abholung erfolgt grundsätzlich durch den Mieter. Alle Vorkommnisse werden schriftlich festgehalten. Es wird daraufhin gewiesen, dass das Mietgerät Eventuell mit einem GPS- Ortungssystem ausgerüstet sein kann. Die an den Vermieter bei Aktivierung übermittelten Daten dienen der technischen Fernüberwachung, zur Diebstahlprävention („fencing“) und zur Ortung des Mietgerätes im Falle des Abhandenkommens. Grundlage der Datenerfassung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Daten sind Anonymisiert und von Dritten nicht einsehbar. Eine Weitergabe an Dritte findet – außer im Falle der Gefahren- Abwehr und der strafrechtlichen Nachverfolgung an die Ermittlungsbehörden – nicht statt. Weitere Hinweise zum Datenschutz unter www.rentboks.de/kontakt/datenschutzerklaerung.

 

9. Pflichten und Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übergabe der Mietsache von der Funktionsfähigkeit, der Vollständigkeit der Ausrüstung zu überzeugen und auf mögliche Beschädigungen zu überprüfen. Das Ergebnis wird wenn nötig in ein extra angelegen Übergabeprotokoll schriftlich fixiert. Dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur durch eingewiesene Personen bedient wird, die hierzu befähigt sind. Sofern für den Betrieb des Mietgegenstandes besondere Lizenzen, Erlaubnisse oder die Nutzung von Schutzbekleidung erforderlich sind, hat der Mieter sicherzustellen, dass diese vorhanden und gültig sind und genutzt werden.

 

Der Mieter ist verpflichtet, die ihm übergebene Mietsache pfleglich zu behandeln und gewährleistet deren ordnungsgemäßen Gebrauch,den Mietgegenstand ausreichend durch geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff unbefugter Dritter, insbesondere Diebstahl zu schützen. Dem Vermieter sind sämtliche Schäden an der Mietsache unverzüglich mitzuteilen. Nach Ablauf des Mietzeitraums, die Mietsache an dem ursprünglichen Übergabeort an den Vermieter zu übergeben. Dafür zu sorgen, dass der Zustand dem Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe entspricht. Den vereinbarten Mietzeitraum einzuhalten und Verzögerungen müssen unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt werden. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Die Mitnahme außerhalb des Bundesgebietes ist beim Vermieter anzugeben. Der Mieter ist verpflichtet auf Verlangen des Vermieters einen Ausweis zur Identitätsprüfung vorzulegen.

 

10. Übergabeprotokoll

Das bei der Übergabe erstellte Protokoll wird nach Unterzeichnung durch die Vertragsparteien Vertragsbestandteil. Es dokumentiert die Funktionstüchtigkeit, Vollständigkeit und den optischen Zustand der Ausrüstung zum Zeitpunkt der Übergabe sowie bei Rückgabe.

 

11. Umgangshinweise

Die Mietsache muss vor Regen, Überhitzung durch direkte Sonneneinstrahlung, das Umschütten von Getränken und ähnlichen Gefahren geschützt werden. Die Verantwortung dafür trägt der Mieter. Während der Mietdauer ist die Mietsache schonend zu behandeln. Sie ist so nutzen, dass sie vor Ort keine Behinderung für die Nutzer darstellt, nicht in einem Durchgangsweg platziert ist und keine Notausgänge versperrt.

 

Die eingesetzten Kabel müssen ordnungsgemäß verlegt und angeschlossen werden. Stolperfallen müssen beseitigt werden um Unfälle vorzubeugen. Laute Musik kann das Gehör langfristig schädigen. Deshalb sind die einschlägigen DIN-Normen und Verordnungen einzuhalten. Bei einigen Personen kann es zu epileptischen Anfällen kommen, wenn sie bestimmte Lichtfrequenzen oder flackernde Lichtquellen wahrnehmen. Das Öffnen, Manipulieren und Reparieren der Mietsache, ist dem Mieter untersagt.

 

12. Ausschluss

Der Vermieter behält sich und seinen Weisungsberechtigten vor, Mieter auszuschließen, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer darstellen. Des weiteren behält sich der Vermieter einen Ausschluss der Mieter vor, die gegen die von ihm oder seinen Weisungsberechtigten erteilten Anweisungen, sonstige Ordnungs-, Natur-, Umwelt- oder Forstschutzvorschriften verstoßen, die Natur gefährden, fremdes Eigentum beschädigen oder die gemieteten Sachen unsachgemäß behandeln. Vorhergehender Ermahnungen bedarf es nicht.

 

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Dienstleistungen und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, ist der Sitz des Vermieters. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 14. Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der Regelung angestrebten Ergebnis wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der Regelung angestrebten Ergebnis wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt.

SRC Media UG (haftungsbeschränkt)

Kachletstr. 19

81735 München

Email: info@powerstationrent.de

Handelsregisternummer: HRB 198206

Registergericht: Amtsgericht München

 

USt-IdNr.: DE283871980

Geschäftsführer: Florian Czermak

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